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   LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2017 - 2 Sa 505/16   

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https://dejure.org/2017,43178
LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2017 - 2 Sa 505/16 (https://dejure.org/2017,43178)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.06.2017 - 2 Sa 505/16 (https://dejure.org/2017,43178)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. Juni 2017 - 2 Sa 505/16 (https://dejure.org/2017,43178)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 305 Abs 1 BGB, § 305c Abs 2 BGB, § 307 Abs 1 S 2 BGB, § 14 Abs 1 S 2 Nr 3 TzBfG, § 15 Abs 5 TzBfG
    Zeitbefristung - Kombination mit auflösender Bedingung - Transparenzgebot

  • IWW

    § 310 Abs. 3 Nr. 3 BGB, § ... 305 c Abs. 2 BGB, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 307 Abs. 1 S. 2 BGB, § 305 Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 1, Abs. 2 BGB, § 307 Abs. 1 BGB, §§ 21, 15 Abs. 5 TzBfG, § 15 Abs. 5 TzBfG, § 21 TzBfG, § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 TzBfG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer in einem Formulararbeitsvertrag vereinbarten mit einer auflösenden Bedingung kombinierten Befristungsabrede

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung; auflösende Bedingung; Höchstbefristung; Kombination; Sachgrund; Transparenzgebot; Vertretung; Weiterarbeit; Zeitbefristung; Zeitbefristung; Kombination mit auflösender Bedingung; Transparenzgebot

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit einer in einem Formulararbeitsvertrag vereinbarten mit einer auflösenden Bedingung kombinierten Befristungsabrede

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 29.06.2011 - 7 AZR 6/10

    Bedingungs- und Befristungskombination - Weiterarbeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2017 - 2 Sa 505/16
    Erst in der Gefahr, dass der Arbeitnehmer wegen unklar abgefasster Allgemeiner Geschäftsbedingungen seine Rechte nicht wahrnimmt, liegt eine unangemessene Benachteiligung i.S.v. § 307 Abs. 1 BGB ( BAG 29. Juni 2011 - 7 AZR 6/10 - Rn. 23, NZA 2011, 1346 ).

    Der Arbeitnehmer kann erkennen, dass die Wirksamkeit der beiden Beendigungstatbestände rechtlich getrennt zu beurteilen und anzugreifen ist ( BAG 29. Juni 2011 - 7 AZR 6/10 - Rn. 24, NZA 2011, 1346 ).

    Der Arbeitgeber, der die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendet, muss bei Unklarheiten die ihm am wenigsten günstige Auslegungsmöglichkeit gegen sich gelten lassen ( BAG 29. Juni 2011 - 7 AZR 6/10 - Rn. 20, NZA 2011, 1346 ).

    Wie das Arbeitsgericht zutreffend ausgeführt hat (II 4 der Gründe), ist die Rechtsfolge des § 15 Abs. 5 TzBfG bei Doppelbefristungen oder - i.V.m. § 21 TzBfG - bei auflösenden Bedingungen, die mit Zeitbefristungen kombiniert sind, auf den nur befristeten Fortbestand des Arbeitsverhältnisses für die Dauer der Kalenderbefristung beschränkt ( BAG 29. Juni 2011 - 7 AZR 6/10 Rn. 37, NZA 2011, 1346 ).

    Nur wenn der Arbeitgeber im Ausnahmefall erhebliche Zweifel daran haben muss, dass die zu vertretende Stammkraft an ihren Arbeitsplatz zurückkehren wird, kann dies dafür sprechen, dass der Sachgrund der Vertretung nur vorgeschoben ist ( BAG 29. Juni 2011 - 7 AZR 6/10 - Rn. 39, NZA 2011, 1346 ).

    Es kann nur die bei Vertragsschluss gegebenen Umstände berücksichtigen ( BAG 29. Juni 2011 - 7 AZR 6/10 - Rn. 40, NZA 2011, 1346 ).

    Dabei ist die Wirksamkeit der auflösenden Bedingung und der zeitlichen Höchstbefristung rechtlich getrennt zu beurteilen ( BAG 29. Juni 2011 - 7 AZR 6/10 - Rn. 17, NZA 2011, 1346 ).

  • BAG, 05.06.2002 - 7 AZR 201/01

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2017 - 2 Sa 505/16
    40 c) Entgegen der Ansicht des Klägers ist unerheblich, dass die in § 1 S. 3 des Arbeitsvertrags vom 13. März 2015 geregelte auflösende Bedingung in Bezug auf das Ausscheiden des vertretenen Mitarbeiters R. unwirksam ist, weil der Sachgrund der Vertretung nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( BAG 05. Juni 2002 - 7 AZR 201/01 - BAGE 101, 257 ) nicht die Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses beim Ausscheiden des Vertretenen rechtfertigt.
  • BAG, 16.04.2008 - 7 AZR 132/07

    Befristung - Überraschungsklausel - Transparenzgebot

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2017 - 2 Sa 505/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss eine vom Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingen gewählte Befristungsabrede wegen der weitreichenden wirtschaftlichen Folgen, die mit der Beendigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses verbunden sind, den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses für den durchschnittlichen Arbeitnehmer hinreichend deutlich erkennen lassen ( BAG 16. April 2008 - 7 AZR 132/07 - Rn. 22, NZA 2008, 876 ).
  • BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 291/15

    Befristung - Vertragsauslegung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2017 - 2 Sa 505/16
    Zur Auslegung heranzuziehen sind hingegen auch sonstige Begleitumstände, die nicht ausschließlich die konkrete Vertragsabschlusssituation betreffen, sondern den Abschluss einer jeden vergleichbaren vertraglichen Abrede begleiten ( BAG 15. Februar 2017 - 7 AZR 291/15 - Rn. 14 und 15, juris ).
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